Mittwoch, 4. April 2018

2 wilde Wolfshybriden sind keine Gefahr für die Zentraleuropäische Flachlandpopulation!

Endlich hat auch die Ministerin verstanden, dass es kein direktes "Tötungsgesetz (Entnahme)" für wilde Wolfshybriden gibt und diese genauso geschützt sind, wie die wilden Wölfe. Das ist ja schon mal ein Anfang, weil das Ministerium in seinen Rechtfertigungsversuchen (sollten Erklärungen für ihr Vorgehen sein) das bisher leider falsch dargestellt hatte.

Genau, nur aufgrund einer Ausnahmegenehmigung, die ihre Rechtsgrundlage in § 45 Abs. 7 Nr. 2 (oder 1) BundesNatSchG haben muss, darf überhaupt so ein Wolfshybride geschossen werden. Aber, die Frage ist doch, sind 6 oder nun nur noch 2 Wolfshybriden eine Gefahr für die Art Deutscher Wolf = Zentraleuropäische Flachlandpopulation (die ja auch die 600 - 1000 Wölfe in Westpolen beinhaltet, also 1.200 - 2.000 Wölfe aktuell)? Nein, natürlich nicht! Weltweit gibt es in jeder Wolfspopulation 4 - 13 % Wolfshybriden und das bedeutet, dass das wissenschaftlich normal ist. Italien ist da Ausreißer mit über 20 %, weil sie gut 1 Mio Straßenhunde haben. Eine Ausnahmegenehmigung darf deshalb von daher gar nicht erteilt werden.

Darum nochmal meine eindringliche Bitte, stoppen Sie den Wahnsinn, Frau Anja Siegesmund von den Grünen.


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