Genau, nur aufgrund einer Ausnahmegenehmigung, die ihre Rechtsgrundlage in § 45 Abs. 7 Nr. 2 (oder 1) BundesNatSchG haben muss, darf überhaupt so ein Wolfshybride geschossen werden. Aber, die Frage ist doch, sind 6 oder nun nur noch 2 Wolfshybriden eine Gefahr für die Art Deutscher Wolf = Zentraleuropäische Flachlandpopulation (die ja auch die 600 - 1000 Wölfe in Westpolen beinhaltet, also 1.200 - 2.000 Wölfe aktuell)? Nein, natürlich nicht! Weltweit gibt es in jeder Wolfspopulation 4 - 13 % Wolfshybriden und das bedeutet, dass das wissenschaftlich normal ist. Italien ist da Ausreißer mit über 20 %, weil sie gut 1 Mio Straßenhunde haben. Eine Ausnahmegenehmigung darf deshalb von daher gar nicht erteilt werden.
Darum nochmal meine eindringliche Bitte, stoppen Sie den Wahnsinn, Frau Anja Siegesmund von den Grünen.
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