Das Umweltministerium in Sh-H hat heute das veröffentlicht:
http://www.schleswig-holstein.de/MELUR/DE/Service/Presse/PI/2015/0215/MELUR_150224_Wolf_Moelln_2.html
Die Kieler Nachrichten haben toll reagiert:
http://www.kn-online.de/Schleswig-Holstein/Aus-dem-Land/Buerger-fordern-Wolf-darf-nicht-geschossen-werden
In RTL Aktuell war der Wolf im Video beim "Schafe hüten" zu sehen:
http://rtl-now.rtl.de/rtl-aktuell.php
Und meine Antwort an das Ministerium lautet wie folgt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Minister!
erstmal herzlichen Dank an die Kieler Nachrichten, dass
sie meine eMail Ernst nehmen!
Dann ein weiterer "Problemwolf" in Niedersachsen heute
bei Soltau von einer Polizeibeamtin im Dienst gefilmt http://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/lueneburg_heide_unterelbe/In-Wolfs-Revier-auf-Streife,wolf1344.html ?
Er zeigte auch keinerlei scheu...!
Zur Rechtslage muss ich sagen, die Hausjuristen des
Schleswig-Holsteiner Umweltministerium sollten die Gesetze GANZ lesen!
Ersteinmal stetht die Ausnahmeregelung in § 45 Abs 7 S.
1 Nr. BundesNatSchG und nicht in § 45 Abs 1 BNatSchG.
ABER, in § 45 Abs. 7 S. 2 BNatSchG
steht:
"Eine
Ausnahme darf nur zugelassen werden, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben
sind und sich der Erhaltungszustand der Populationen einer Art nicht
verschlechtert, soweit nicht Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 92/43/EWG weiter
gehende Anforderungen enthält. Artikel 16 Absatz 3 der Richtlinie 92/43/EWG und
Artikel 9 Absatz 2 der Richtlinie 2009/147/EG sind zu beachten. Die
Landesregierungen können Ausnahmen auch allgemein durch Rechtsverordnung
zulassen. Sie können die Ermächtigung nach Satz 4 durch Rechtsverordnung auf
andere Landesbehörden übertragen."
Selbst wenn man
davon ausgeht, dass die Vergrämmungsmassnahmen nicht helfen sollten, wofür es
keinen Anlass gibt, dass zu glauben, denn der Wolf ist letztlich davon gelaufen,
dann DARF die 2. Voraussetzung ebenfalls nicht vorliegen! Wir können in
Schleswig-Holstein, aber auch nicht in Deutschland, von einer nennenswerten
Population von Wölfen sprechen, selbst wenn wir 300 + Wölfe haben. Denn ein
Erhaltungszustand wird erst bei gut 1.000 Wölfen aufwärts vorliegen, was
wissenschaftlich Usus ist. Wenn nun dieser Wolf weggeschossen werden würde,
würde sich der Erhaltungszustand der Wolfspopulation natürlich VERSCHLECHTERN!
Vor allem in diesem
Gebiet!
Ich bin wirklich
zu tiefst betroffen und erschüttert, wenn hier davon gesprochen wird, dass sich
das Umweltministerium bei Wolfsexperten Rat holt. Weiß denn niemand von diesen
Experten, dass im Moment die sogenannte "Ranzzeit" herrscht? Das ist die
Paarungszeit der Wölfe! Die ist jedes Jahr zur selben Zeit. Das bedeutet, dass
diese Tiere, die nur einmal im Jahr decken können, während dieser Zeit unter
vollen Hormonen stehen! Das heißt weiter, dass es nur natürlich ist, dass der
Wolf auf einen Bauernhof in Mecklenburg-Vorpommern geht, wo eine läufige Hündin
war, um eine Partnerin zu finden! In dieser Zeit des Jahres, die von etwa Anfang
Februar bis Anfang März geht, sind Wölfe auch viel "offener". Sie haben also vor
allem viel weniger Angst! Das weiß jeder Halter von Wolfstieren, die dichter am
Wolf sind. Das ist biologisch aber völlig NORMAL! Dadurch entsteht zwar mehr
Anspannung bei den Tieren, aber immer noch keine Gefahr für uns Menschen!
Sowohl die
Schilderungen von dem Wolfsbetreuer, als auch das mittlerweile in RTL aktuell
vom 24.02.2015 um 18.45 Uhr aufgetauchte Video, belegen nur eins, der Wolf ist
alles andere als aggressiv oder auf Menschen fixiert!!!! Es ist super, dass wir
nun sogar Beweismaterial haben, falls es Ihnen doch noch einfallen sollte, den
Wolf zu töten!
Ich hoffe, Sie
verstehen meine
Ausführungen!
Mit freundlichen
Grüßen
Christian
Berge
Im Windbruch
23
29690 Buchholz
(Aller)
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