Tatsächlich gehen Wölfe schon immer in Ort und Städte. Hier ein Ausschnitt aus der fast 20 Jahre alten Wolfsdoku von Dr. Christoph Promberger "Der Herr der Wölfe". Es zeigt schön, dass es niemand interessiert, dass die Wölfe in der Stadt sind! https://www.youtube.com/watch?v=2DgUgS9DWqM&feature=youtu.be
Und hier die ganze Doku - allerdings ist sie eigentlich 45 min lang und wurde fürs Internet auf 28 min gekürzt. http://www.planet-schule.de/sf/filme-online.php?film=2959
Ich habe an den Umweltminister geschrieben. Bitte lest meinen Brief, die Argumente könnt ihr euch zu eigen machen.
Wolf
Niedersachsen
Sehr geehrte Damen und
Herren,
sehr geehrter Herr
Minister Wenzel,
meine Name ist
Christian Berge Ich habe eben gerade den Artikel vom 03.03.2015 auf der NDR
website gelesen, dass Sie einem Wolfsberater, Vet oder Polizei die Genehmigung
erteilt haben, im "äußersten Notfall" - wie immer der aussehen soll -, einen
wild lebenden Wolf abzuschießen; nur weil er sich in einem Wohngebiet verlaufen
hat. Aus eine der mehreren Artikel, die veröffentlicht wurden, geht doch
deutlich hervor, dass der Wolf sich von dannen machte, als die Polizei
auftauchte.
Sie dramatisieren das
Verhalten des Wolfes aufs Äußerste!
Ich möchte Sie als
Volljurist, der ich bin und auf Artenschutz, EU-Richtlienen und alles was mit
dem Wolf zu tun hat spezialisiert, höchst vorsorglich darauf hinweisen, dass
NIEMAND einen Wolf, der laut § 44 BundesNaturschutzGesetz zu den besonders
streng geschützten Tierarten gehört, TÖTEN darf. Die Rechtsfolge können Sie den
§§ 71, 69 BundesNaturschutzG entnehmen. Der Täter wird mit bis zu 5 Jahren
Freiheitsstrafe bestraft! Sie können versichert sein, dass ich ALLES tun werde,
dass ein evtl. erfolgender Abschuss des wild lebenden Wolfes Konsequenzen haben
wird für den Schützen, aber auch für diejenigen, die ihn strafrechtlich dazu
angestiftet haben. Ihrem Amt scheint nicht klar zu sein, dass Sie quasi zu einer
Straftat anstiften! Das BundesNaturSchutzGesetz ist ein Bundesgesetz, dass sie
nicht einfach mit einer "Genehmigung" umgehen können!
Auch wenn in der
Ausnahmeregelung des § 45 Abs 7 S. 1 Nr. 4 BundesNatSchG steht, dass eine Tötung
möglich sein kann, so darf jedoch immer noch nicht § 45 Abs. 7 S. 2 BNatSchG
vorliegen, in dem steht:
"Eine Ausnahme darf nur zugelassen werden, wenn zumutbare
Alternativen nicht gegeben sind und sich der Erhaltungszustand der Populationen
einer Art nicht verschlechtert, soweit nicht Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie
92/43/EWG weiter gehende Anforderungen enthält. Artikel 16 Absatz 3 der
Richtlinie 92/43/EWG und Artikel 9 Absatz 2 der Richtlinie 2009/147/EG sind zu
beachten. Die Landesregierungen können Ausnahmen auch allgemein durch
Rechtsverordnung zulassen. Sie können die Ermächtigung nach Satz 4 durch
Rechtsverordnung auf andere Landesbehörden übertragen."
Selbst wenn man davon
ausgeht, dass die Vergrämmungsmassnahmen nicht helfen sollten, wofür es keinen
Anlass gibt, dass zu glauben, denn der Wolf ist letztlich davon gelaufen, dann
DARF die 2. Voraussetzung ebenfalls nicht vorliegen! Wir können in
Niedersachsen, aber auch nicht in Deutschland, von einer nennenswerten
Population von Wölfen sprechen, selbst wenn wir 300 + Wölfe haben. Denn ein
Erhaltungszustand wird erst bei gut 1.000 Wölfen aufwärts vorliegen, was
wissenschaftlich Usus ist. Wenn nun dieser Wolf weggeschossen werden würde,
würde sich der Erhaltungszustand der Wolfspopulation natürlich VERSCHLECHTERN!
Vor allem in diesem Gebiet!
Ich selbst lebe mit
mehrere Tieren zusammen, die bis zu 98 % Wolf sind. Ich kenne die gesamte
Fachliteratur. Ich kenne auch wild lebende Wölfe. Von so einem Tier geht keine
Gefahr aus. Ich empfehle Ihnen eindringlich, sich mehr mit der Historie von wild
lebenden Wölfen zu befassen. Hier eine wunderbare 28 minütige Dokumentation, die
der Wolfsbiologe Dr. Christoph Promberger in der Zeit von 1995 bis 1997 in
Brasov, in den Rumänischen Karpaten gedreht hat. http://www.planet-schule.de/sf/filme-online.php?film=2959
In Rumänien leben ca. 3.300 Wölfe wild. Sie können in der Doku sehen, dass es
überhaupt keine Gefahr für Menschen von wilden Wölfen ausgeht. Sie sehen
vielmehr, dass sich niemand in der Bevölkerung um diese kümmert, obwohl sie
nahezu täglich in die Stadt kommen! Die Rumänische Bevölkerung ist bettel arm!
Trotzdem fordert niemand, sie zu töten!
Von dem betreffenden
Wolf geht für Menschen keine Gefahr aus!
Dieser Ausschnitt
(3.58 min) aus der im Jahr 2005 gedrehten Wolfsdokumentation in West Kanada über
die Begegnung von der Wolfsbiologin Dr. Gudrun Pflüger bestätigt einmal mehr,
dass wilde Wölfe für den Menschen nicht gefährlich sind, obwohl sie dicht zu ihm
ran kommen können und nicht unbedingt scheu sind. Bitte vergessen sie nicht,
dass auch Rehe, Füchse und Wildschweine nicht immer scheu auf Menschen
reagieren. Und wie wir alle wissen, haben Wildschweine schon viel mehr Unheil
allein in Deutschland angerichtet, als Wölfe weltweit.
Dann ein weiterer
"Problemwolf" in Niedersachsen am24.02.2015 bei Soltau von einer Polizeibeamtin
im Dienst gefilmt http://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/lueneburg_heide_unterelbe/In-Wolfs-Revier-auf-Streife,wolf1344.html ?
Er zeigte auch keinerlei scheu...!
Ich bin wirklich zu
tiefst betroffen und erschüttert, wenn hier davon gesprochen wird, dass sich das
Umweltministerium bei Wolfsexperten Rat holt. Weiß denn niemand von diesen
Experten, dass im Moment die sogenannte "Ranzzeit" herrscht? Das ist die
Paarungszeit der Wölfe! Die ist jedes Jahr zur selben Zeit. Das bedeutet, dass
diese Tiere, die nur einmal im Jahr decken können, während dieser Zeit unter
vollen Hormonen stehen! In dieser Zeit des Jahres, die von etwa Anfang Februar
bis Anfang März geht, sind Wölfe auch viel "offener". Sie haben also vor allem
viel weniger Angst! Das weiß jeder Halter von Wolfstieren, die dichter am Wolf
sind. Das ist biologisch aber völlig NORMAL! Dadurch entsteht zwar mehr
Anspannung bei den Tieren, aber immer noch keine Gefahr für uns Menschen!
Desweiteren handelt es
sich hier doch ganz offensichtlich um Jungtiere, die ohne ihre Eltern sich noch
finden müssen. Ein Wolf geht immer den kürzesten Weg!
Die Thematik, die wir
hier haben, gab es in der Lausitz schon vor 10 Jahren. Dort wurde sich zunächst
auch aufgeregt, aber niemand hat daran gedacht, den Wolf abzuschießen im
Notfall! Heute lächeln alle müde darüber.
Nehmen Sie meinen
Hinweis bitte Ernst. Ich war 12 Jahre Rechtsanwalt und auf Strafrecht
spezialisiert und befasse mich seit 8 Jahren nur noch mit Wölfen und
hochprozentigen Wolfshunden, die ich selbst habe, aber ich kenne auch die
gesamte Literatur zum Thema Wolf, in deutsch und englisch sowie die gesetzlichen
Bestimmungen zum Thema Wolf!
Mit freundlichen
Grüßen
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