Dienstag, 26. Dezember 2017

Brandenburgische Wolfsverordnung legt anspruchsvollen Herdenschutz fest, klärt aber nicht wirklich auf

Wolfsverordnung Brandenburg:

Sie möchte eine straffere klarere Handlungsanordnung sein - vor allem für Weidetierhalter. Tatsächlich hat sie aber den entscheidenden Punkt (§ 4) nicht klar gestellt, wann ein Wolf getötet werden darf, wenn er (oder sie, ganzes Rudel) mindestens zweimal (mehrfach wird geschrieben und dann auf "mindestens zweimal" konkretisiert...) bei Nutztieren eindringt - egal ob bei einer Herde zweimal oder zwei Herden je einmal -.  Denn es wurde nicht dargestellt, was man unter einem "erheblichen" Landwirtschaftlichen Schaden versteht! Nämlich ein Existenz gefährdender Grundrechtsbeeinträchtigenden Schaden muss vorliegen (Art 14 GG, Grundrecht auf Einrichtung und Ausübung eines Gewerbebetriebes). Im Klartext nur bei Haupterwerbsnutztierhaltern kann solch ein Schaden überhaupt vorliegen.

So wird den Nebenerwerbs- und vor allem Hobbytierhaltern wieder Sand in die Augen gestreut und am Ende ändert sich gar nichts für sie! Das nennt man Politik!

Was allerdings sehr gut vorgegeben wurde, ist die "Zumutbaren  Maßnahmen zum Schutz von Weidetierbeständen vor Wolfsübergriffen" - Anlage zu § 4 Abs. 2: vgl. am Ende nach der Verordnung

http://www.mlul.brandenburg.de/cms/media.php/lmb1.a.3310.de/BbgWolfV.pdf

Wenn die dort vorgegebenen Maßnahmen getroffen werden, wird kein Wolf erfolgreich in eine Nutztierherde eindringen können! Festgelegt wurde dabei auch, dass auch für Rinder und Pferde grundsätzlich die gleichen Maßnahmen gelten. Damit hat die Brandenburgische Landesregierung die Nutztierhalter erheblich unter Druck gesetzt, ihre Nutztiere vernünftig zu schützen! Und das ist gut so, denn anders scheinen diese Menschen es nicht zu begreifen.

Darf auch gerne geteilt werden. Ich werde natürlich nach den Feiertagen das Brandenburgische Ministerium auf seine unpräzise Formulierung hinweisen, die im Falle eine rechtlichen Prüfung durchfallen würde, da eine "Wolfsverordnung" natürlich nicht ein Bundesgesetz in seinem Sinn ändern darf.

Dienstag, 19. Dezember 2017

Gemeinderat Goldenstedt stimmt für Resolution die Goldenstedter Wolfsfamilie zu töten

Hier erst nochmal ein Video von Goldie und ein weiteres von der Familie sowie den Presseartikel zur Resolution. Hier meine Antwort dazu an den Gemeinderat, den Bürgermeister, den Landräten und dem Umweltminister sowie zahlreichen Presseorganen:

https://www.youtube.com/watch?v=2ADFj-Z1dww Goldie
https://www.youtube.com/watch?v=j43M-VLK-4k Die Familie


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich an Sie, weil der Gemeinderat Goldenstedt eine rechtswidrige Resolution in seiner letzten Sitzung verfasst. Es wurde einstimmig das Töten der gesamten Wolfsfamilie der Goldenstedter Wölfin beschlossen.

Die Zeit der Wolfsbiologen ist zwar noch nicht vorbei und sie wird auch zu keiner Zeit vorbei sein, allerdings beginnt nun die Zeit, in der die Volljuristen das Wort haben! Es wird immer wieder von regionalen Politikern das Töten von Wölfen gefordert. Dabei ist es ganz einfach im Vorfeld zu klären, ob das rechtlich überhaupt möglich ist. Das Wölfe streng geschützt sind, dürften jedem bekannt sein. Dass eine lethale oder vitale Entnahme nur unter besonders engen Voraussetzungen stattfinden könnte, scheint dagegen den Allermeisten nicht klar zu sein.

Kurz zu meiner Person:

Christian Berge, 55 Jahre, wohnhaft Buchholz (Aller), Volljurist seit 1995. Spezialisiert auf alles was rechtlich mit dem Wolf und „Wolfshybriden“ zu tun hat, seit 2007. Halter von 9 Wolfshunden, seit 13 Jahren. 2 wilde Wolfsrudel leben in meinem „Revier“.

Das Artenschutzrecht ist nicht einfach und es gibt nicht all zuviele gerichtliche Entscheidungen dazu. Die, die es gibt, sind allerdings sehr eindeutig und zwar was die Engmaschigkeit betrifft. Die Ausnahme von der Regel (= Vollschutz) ist und bleibt eine große Ausnahme!

Was viele Nichtjuristen nicht wissen ist, dass es zu so jedem (Bundes)Gesetz Kommentierungen gibt, an die sich auch die Gerichte in der Regel halten. Denn Paragraphen müssen eine Vielzahl von Fällen erfassen und die Spezialisierung erfolgt dann durch die Meinungen und Kommentare von Spezialisten und Richtern bzw. Gerichten. Der führende Kommentar zum Bundesnaturschutzgesetz ist von Prof. Dr. jur. Walter Frenz und Prof. Dr. jur. Hans-Jürgen Müggenborg. In Ihrem Kommentar zum BundesNatSchG von 2016, 2. Aufl. hat der Fachkommentator Rechtsanwalt Dr. jur. Marcus Lau § 45 ausführlich kommentiert. Ich füge es zu Ihrer gefälligen Kenntnisnahme in der Anlage als Abfotografie § 45 Rn 14 bei.

Für die Entnahme führt der Gemeinderat Goldenstedt an, dass die Goldenstedter Wölfin und ihre Familie zu einer (wirtschaftlichen) Gefahr geworden seien. Alle Schutzmassnahme würden nicht greifen; bitte lesen Sie den aktuellen Artikel aus der Oldenburgischen Volkszeitung dazu.

Eine Entnahme würde also unter dem § 45 Abs. 7 Nr. 1 BundesNatSchG fallen. Danach kommt eine Entnahme in Betracht zur Abwendung von erheblichen land oder sonstigen wirtschaftlichen Schäden.

Desweiteren dürfen keine zumutbaren Alternativen möglich sein und der Erhaltungszustand der Population darf sich nicht verschlechtern.

Ein (land) wirtschaftlicher Schaden i.S.d. Gesetzes kann nur bei Haupterwerbsnutztierhaltern vorliegen. Ein einfacher Schaden reicht nicht aus, sondern er muss erheblich sein. Erheblich ist ein Schaden aber immer nur dann, wenn er die Existenz gefährdet! Die Existenz kann aber nur bei Haupterwerbsnutztierhaltern gefährdet sein! Dabei muss natürlich immer berücksichtigt werden, ob diese Nutztierhalter nicht ohnehin schon EU, Bundes und/oder Landessubventionen erhalten, der die Existenzgefährdung ohnehin schon ausschließt. Es geht nicht um gefühlte Schäden, sondern um in Zahlen erfassbare Schäden. Demzufolge können Hobbynutztierhalter die i.S.d. § 45 Abs. 7 BundesNatSchG geforderten Schäden gar nicht erlangen. Der Schaden muss Grundrechtsverletzenden Charakter haben, dass man den selbst gewählten eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb nicht mehr ausüben kann.

Soweit bisher bekannt ist, handelt es sich im Raum Goldenstedt, Barnstorf bzw. in den Landkreisen Diepholz und Vechta bei Betrachtung der Nutztierrisstabelle, die von der Niedersächsischen Landesjägerschaft veröffentlicht wird, allesamt um getötete Nutztiere bei Hobbynutztierhaltern! Allenfalls ein paar Nebenerwerbsnutztierhalter sind tangiert.

Im Klartext bedeutet dies, dass es keinen Schaden i.S.d. Gesetzes gibt und demnach auch keine Gefahr, wie es der Gemeinderat bezeichnet.

Eine zumutbare Alternative könnte das Vergrämen sein. Dazu müsste die Wolfsfamilie aber auffällig sein. Das ist sie aber nicht. Denn auch nach 3 Jahren erfolgt das Töten von Nutztieren bei Nutztierhaltern, die offensichtlich § 3 Abs. 2 Nr. 3 Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung nicht kennen, der die Nutztierhalter dazu anhält, ihre Tiere vernünftig gegen Beutegreifer zu schützen.

Soweit ausgeführt wird, dass die Wölfe über einen 2 m hohen Zaun geklettert seien, ist dazu auszuführen, dass es sich auch bei der Haltung dieser Tiere, die getötet wurden, nicht um Haupterwerbsnutztierhaltung handelte. Davon einmal abgesehen, dass ein Doppelstabmattenzaun eben prima zu überklettern ist. Es ändert nichts daran, dass Wölfe grundsätzlich nicht klettern oder springen, weil das Verletzungsrisiko viel zu hoch ist. In dem seit 3 Jahren bekannten Wolfsgebiet hätte bekannt sein müssen, dasss man draußen eine Stromlitze hätte spannen müssen, zur vollständigen Sicherheit bei 20 cm, 80 cm und 1,80 m. Das haben übrigens selbst Fasanerien schon immer so gehandhabt, um Füchse von ihren Zuchten fern zu halten!

Das Goldenstedter Rudel bildet bisher in dem Bereich Westniedersachsen eine eigene Population. Deshalb ist die Voraussetzung, dass der Erhaltungszustand einer Population nicht gefährdet sein darf, schnell beantwortet. Ja, natürlich ist der Erhaltungszustand dieser Population gefährdet! Denn die Goldenstedter Wolfsfamilie gehört zu der Atlantischen Wolfspopulation. Und davon gibt es bisher nur eine „Handvoll“ erwachsener Tiere, denn einzig und allein ein Teil der Niedersächsischen Wolfspopulation bildet bisher die Atlantische Wolfspopulation. Die Rudel, die im östlichen Niedersachsen leben gehören der Kontinentalen Population an; Gartow und Ehra-Lehsin z.B. Gehen wir von den aktuell 14 Rudeln aus, sind es 12 Rudel, die der Atlantischen Wolfspopulation angehören, mit anderen Worten 24 erwachsen Tieren zzgl. ein paar erwachsenen Einzeltieren! Das ist weit weg von jeglichem günstigen Erhaltungszustand. Die Gesamtdeutsche Wolfspopulation wurde als im ungünstigen Erhaltungszustand vom Bundesamt für Naturschutz in einer Pressemitteilung vom 22.11. 2017 bezeichnet!

Von daher scheidet eine Entnahme ebenfalls aus.

Ist es nicht die Ironie des Schicksals, dass ausgerechnet der Medien bekannte Nebenerwerbsschäfer Tino Barth vorgemacht hat, wie man sich gegen die Wolfsfamilie aus Goldenstedt wirksam schützen kann. Zunächst hat er gegen die Goldenstedt Wölfin gekämpft, weil er 2x Verluste erlitt – in 2 Jahren. Seit 2016 hat er nun Herdenschutzhunde und hat einzig einen einzigen Angriff gehabt im Juli 2016, weil die Goldenstedter Wölfin nicht wusste, dass die Karten neu gemischt worden sind, da eben nun HSH dort waren. Seit Juli 2016 hat er keinen Verlust mehr erlitten! Er ist der Beweis in den Landkreisen Diepholz und Vechta, dass es geht, sich zu schützen!

Nach alledem kann ich die neu gewählte Niedersächsische Landesregierung nur bitten und auffordern, den Beteiligten Hobby- und Nebenerwerbsnutztierhalter in ihr Lastenheft zu schreiben, ihre Nutztiere gesetzmäßig zu schützen! Wir leben im Zeitalter des Umweltschutzes und darunter fällt natürlich auch der Artenschutz.

Das bedeutet, dass ein 1,05 m Elektrozaun mit mindestens 6.000 Volt und Herdenschutzhuden (erwachsen natürlich) einen zu 98 % sicheren Schutz bedeuten. Wer keine HSH anschaffen möchte, sollte einen 1,40 m hohen Elektrozaun mit Flatterband bei 1,60 oder 1,70 m haben. Es ist immanent wichtig, dass die Nutztierhalter sich im Vorfeld Herdenschutzhunde anschaffen und nicht erst warten, bis sie ihren ersten Übergriff hatten. Denn die Wölfe sollen erst gar nicht lernen, wie sie leicht Beute machen können.

Das Niedersächsische und das Bundes Umweltministerium bitte ich ausdrücklich zukünftig deutlich auf die Rechtslage hinzuweisen! Es kann nicht sein, dass einzelne Landes Politiker so tun, als ob es problemlos möglich sei, Wölfe einfach so zu entnehmen.

Erst wenn flächendeckend alle Nutztierhalter voll umfänglich geschützt haben und es dann immer noch zu übergriffen käme, dann wäre eine vitale Entnahme zu prüfen! Aber davon sind wir leider noch weit entfernt. Es gibt kaum ein Wolfsberater, der mir nicht bestätigt, dass die Übergriffe bei nichts ordnungsgemäß gesicherten Nutztieren erfolgt seien.

Betrachtet man andere Wolfspopulationen habe ich ein kleines Beispiel, 1995/6 wurden insgesamt 66 Wölfe im Yellowstone National Park und Umgebung wieder angesiedelt. 2009 hatten sich die 66 Wölfe zu 1.709 Wölfen entwickelt! Deshalb ist es essentiell, dass Sie anfangen den Nutztierhaltern die Rechtslage zu erklären und zu stringenten Herdenschutzmassnahmen aufzufordern. Der Wolf ist da und wird nicht wieder gehen. Wenn Sie eine Umfrage unter Kindern, die unsere nächste Generation darstellen, machen, dann sind 100 % PRO WOLF! Kinder sind unsere Zukunft! Soll heißen, es wird sich nichts ändern, sondern wir werden in den nächsten Jahrhunderten wieder mit einem einheimischen Wildtier leben, mit dem wir 100.000 + gelebt haben und nur für eine kurze Zeit von 100 – 150 Jahre nicht gelebt haben, weil die Menschen in der Zeit Bettel arm waren und es tatsächlich ihre Existenz zerstört hat, wenn Wölfe die einzige Kuh oder die 3 Schafe getötet haben! Davon sind wir aber weit entfernt. Wir leben in einer Wohlstandsgesellschaft, die es sich zum einen leisten kann, wilde Wölfe zu haben und zum anderen, wird niemand seiner Existenz beraubt.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Berge

Montag, 11. Dezember 2017

Baby Wölfchen mit Hund

Mit einem lachenden und einem weinenden Auge sehe die Begegnung zwischen eine Jagdhund und einem Wölfchen. Der Jagdhundhalter hat im Rahmen einer Drückjagd seinen Hund "geschnallt", obwohl er vor sich gerade 2 Wölfe sah. Aufgrund ihres puscheligen Felles kann man sagen, dass es diesjährige Welpen sind. Ende April Anfang Mai geboren, sind sie nun 7 Monate. Man sieht, dass sie neugierig sind aber auch lieber Gas geben und sich verdrücken.



Gut ist die Aktion nicht. Zum einen hätten auch die Eltern dort irgendwo sein können. Zum anderen ist es nicht gut, wenn sich wilde Wölfe an Hunde gewöhnen. Das Video dazu ist trotz allem beeindruckend und zeigt die Wölfe von einer völlig neuen Seite.

Sie sind ein lustiges Pärchen

Tala mit seinen 12 Jahren ist quasi der Ziehvater und Opa von Shiva. Herrlich und herzlich, wie die beiden immer wieder zusammen auf dem Sofa abhängen.


Izzy und Voodoo

Izzy und sein Neffe Voodoo verstehen sich prächtig und so bin ich mit beiden täglich unterwegs.


Freitag, 1. Dezember 2017

"Hunde sind gefährlicher als Wölfe", Julian Dorsch, Leiter des Wildpark Johannismühle

Danke! Mein Reden seit Jahren. Natürlich nur im generellen Vergleich, was bedeutet, nicht jeder Hund ist gefährlich, eher nur die Ausnahmen.

Sehr schöner aufklärender Beitrag, der auch zeigt, dass auch Wolfshunde (= Hybriden) vorsichtig mit Menschen sind!

https://www.rbb-online.de/wahrheit/archiv/woelfe.html