Dienstag, 3. März 2015

Jetzt drehen sie durch! Nach Schleswig-Holstein erteilt auch Niedersachsen Abschussgenehmigung für weiteren Jungwolf

So degeneriert sind wir, dass wir nicht mal mehr erkennen, was scheues Verhalten ist. Hier unten im Artikel eine 20 Sek Sequenz von dem Wolf, der in Wildeshausen in dem Wohngebiet war. Einer der beiden Autoinsassen merkt an, der sei nicht scheu. Halloooo? Mehr scheu geht nicht! Soll sich das Tier in Luft auflösen? Er ist in geduckter ängstlicher Haltung und flüchtet sofort - wie ein Wildtier es eben tut in so einer Situation. https://www.burgwedel-aktuell.de/2015/03/02/erstmals-wolf-zum-abschuss-freigegeben/

Tatsächlich gehen Wölfe schon immer in Ort und Städte. Hier ein Ausschnitt aus der fast 20 Jahre alten Wolfsdoku von Dr. Christoph Promberger "Der Herr der Wölfe". Es zeigt schön, dass es niemand interessiert, dass die Wölfe in der Stadt sind! https://www.youtube.com/watch?v=2DgUgS9DWqM&feature=youtu.be

Und hier die ganze Doku - allerdings ist sie eigentlich 45 min lang und wurde fürs Internet auf 28 min gekürzt. http://www.planet-schule.de/sf/filme-online.php?film=2959

Ich habe an den Umweltminister geschrieben. Bitte lest meinen Brief, die Argumente könnt ihr euch zu eigen machen.

Wolf Niedersachsen
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Minister Wenzel,
 
meine Name ist Christian Berge Ich habe eben gerade den Artikel vom 03.03.2015 auf der NDR website gelesen, dass Sie einem Wolfsberater, Vet oder Polizei die Genehmigung erteilt haben, im "äußersten Notfall" - wie immer der aussehen soll -, einen wild lebenden Wolf abzuschießen; nur weil er sich in einem Wohngebiet verlaufen hat. Aus eine der mehreren Artikel, die veröffentlicht wurden, geht doch deutlich hervor, dass der Wolf sich von dannen machte, als die Polizei auftauchte.
 
Sie dramatisieren das Verhalten des Wolfes aufs Äußerste!
 
Ich möchte Sie als Volljurist, der ich bin und auf Artenschutz, EU-Richtlienen und alles was mit dem Wolf zu tun hat spezialisiert, höchst vorsorglich darauf hinweisen, dass NIEMAND einen Wolf, der laut § 44 BundesNaturschutzGesetz zu den besonders streng geschützten Tierarten gehört, TÖTEN darf. Die Rechtsfolge können Sie den §§ 71, 69 BundesNaturschutzG entnehmen. Der Täter wird mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe bestraft! Sie können versichert sein, dass ich ALLES tun werde, dass ein evtl. erfolgender Abschuss des wild lebenden Wolfes Konsequenzen haben wird für den Schützen, aber auch für diejenigen, die ihn strafrechtlich dazu angestiftet haben. Ihrem Amt scheint nicht klar zu sein, dass Sie quasi zu einer Straftat anstiften!  Das BundesNaturSchutzGesetz ist ein Bundesgesetz, dass sie nicht einfach mit einer "Genehmigung" umgehen können!
 
Auch wenn in der Ausnahmeregelung des § 45 Abs 7 S. 1 Nr. 4 BundesNatSchG steht, dass eine Tötung möglich sein kann, so darf jedoch immer noch nicht § 45 Abs. 7 S. 2 BNatSchG vorliegen, in dem steht:
 
"Eine Ausnahme darf nur zugelassen werden, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind und sich der Erhaltungszustand der Populationen einer Art nicht verschlechtert, soweit nicht Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 92/43/EWG weiter gehende Anforderungen enthält. Artikel 16 Absatz 3 der Richtlinie 92/43/EWG und Artikel 9 Absatz 2 der Richtlinie 2009/147/EG sind zu beachten. Die Landesregierungen können Ausnahmen auch allgemein durch Rechtsverordnung zulassen. Sie können die Ermächtigung nach Satz 4 durch Rechtsverordnung auf andere Landesbehörden übertragen."
 
Selbst wenn man davon ausgeht, dass die Vergrämmungsmassnahmen nicht helfen sollten, wofür es keinen Anlass gibt, dass zu glauben, denn der Wolf ist letztlich davon gelaufen, dann DARF die 2. Voraussetzung ebenfalls nicht vorliegen! Wir können in Niedersachsen, aber auch nicht in Deutschland, von einer nennenswerten Population von Wölfen sprechen, selbst wenn wir 300 + Wölfe haben. Denn ein Erhaltungszustand wird erst bei gut 1.000 Wölfen aufwärts vorliegen, was wissenschaftlich Usus ist. Wenn nun dieser Wolf weggeschossen werden würde, würde sich der Erhaltungszustand der Wolfspopulation natürlich VERSCHLECHTERN! Vor allem in diesem Gebiet!
 
Ich selbst lebe mit mehrere Tieren zusammen, die bis zu 98 % Wolf sind. Ich kenne die gesamte Fachliteratur. Ich kenne auch wild lebende Wölfe. Von so einem Tier geht keine Gefahr aus. Ich empfehle Ihnen eindringlich, sich mehr mit der Historie von wild lebenden Wölfen zu befassen. Hier eine wunderbare 28 minütige Dokumentation, die der Wolfsbiologe Dr. Christoph Promberger in der Zeit von 1995 bis 1997 in Brasov, in den Rumänischen Karpaten gedreht hat. http://www.planet-schule.de/sf/filme-online.php?film=2959 In Rumänien leben ca. 3.300 Wölfe wild. Sie können in der Doku sehen, dass es überhaupt keine Gefahr für Menschen von wilden Wölfen ausgeht. Sie sehen vielmehr, dass sich niemand in der Bevölkerung um diese kümmert, obwohl sie nahezu täglich in die Stadt kommen! Die Rumänische Bevölkerung ist bettel arm! Trotzdem fordert niemand, sie zu töten!
 
Von dem betreffenden Wolf geht für Menschen keine Gefahr aus!
 
Dieser Ausschnitt (3.58 min) aus der im Jahr 2005 gedrehten Wolfsdokumentation in West Kanada über die Begegnung von der Wolfsbiologin Dr. Gudrun Pflüger bestätigt einmal mehr, dass wilde Wölfe für den Menschen nicht gefährlich sind, obwohl sie dicht zu ihm ran kommen können und nicht unbedingt scheu sind. Bitte vergessen sie nicht, dass auch Rehe, Füchse und Wildschweine nicht immer scheu auf Menschen reagieren. Und wie wir alle wissen, haben Wildschweine schon viel mehr Unheil allein in Deutschland angerichtet, als Wölfe weltweit.
 
 
Dann ein weiterer "Problemwolf" in Niedersachsen am24.02.2015 bei Soltau von einer Polizeibeamtin im Dienst gefilmt  http://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/lueneburg_heide_unterelbe/In-Wolfs-Revier-auf-Streife,wolf1344.html ? Er zeigte auch keinerlei scheu...!
 
 
Ich bin wirklich zu tiefst betroffen und erschüttert, wenn hier davon gesprochen wird, dass sich das Umweltministerium bei Wolfsexperten Rat holt. Weiß denn niemand von diesen Experten, dass im Moment die sogenannte "Ranzzeit" herrscht? Das ist die Paarungszeit der Wölfe! Die ist jedes Jahr zur selben Zeit. Das bedeutet, dass diese Tiere, die nur einmal im Jahr decken können, während dieser Zeit unter vollen Hormonen stehen! In dieser Zeit des Jahres, die von etwa Anfang Februar bis Anfang März geht, sind Wölfe auch viel "offener". Sie haben also vor allem viel weniger Angst! Das weiß jeder Halter von Wolfstieren, die dichter am Wolf sind. Das ist biologisch aber völlig NORMAL! Dadurch entsteht zwar mehr Anspannung bei den Tieren, aber immer noch keine Gefahr für uns Menschen!
 
Desweiteren handelt es sich hier doch ganz offensichtlich um Jungtiere, die ohne ihre Eltern sich noch finden müssen. Ein Wolf geht immer den kürzesten Weg!
 
Die Thematik, die wir hier haben, gab es in der Lausitz schon vor 10 Jahren. Dort wurde sich zunächst auch aufgeregt, aber niemand hat daran gedacht, den Wolf abzuschießen im Notfall! Heute lächeln alle müde darüber.
 
Nehmen Sie meinen Hinweis bitte Ernst. Ich war 12 Jahre Rechtsanwalt und auf Strafrecht spezialisiert und befasse mich seit 8 Jahren nur noch mit Wölfen und hochprozentigen Wolfshunden, die ich selbst habe, aber ich kenne auch die gesamte Literatur zum Thema Wolf, in deutsch und englisch sowie die gesetzlichen Bestimmungen zum Thema Wolf!
 
Mit freundlichen Grüßen
 

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