Mittwoch, 25. Mai 2016

Es darf alles nicht wahr sein - sie sitzen es einfach aus

Die neueste Entwicklung zu den Welpen von FT 10, der kleinen Schwester. Seit Montag Abend 21 Uhr wissen sie Bescheid, dass da Welpen sind und sind am überlegen. Angeblich dürfe man aus rechtlichen Gründen die Welpen nicht entnehmen. Darüberhinaus könnten solche Welpen nie wieder Freiheit. Beides ist totaler Unsinn. Denn § 45 Abs. 5 BundesNaturSchutzGesetz sagt ganz klar, dass ein jeder hilflsoe Jungtiere entnehmen darf, gesund und groß pflegen darf und sie dann wieder auswildern muss. Und zwar auch bei streng geschützten Tieren (wie der Wolf). Da ist die Einschränkung, dass man die Naturschutzbehörde informieren muss, die dann bestimmen kann, was damit passiert. Nämlich z.B. in eine vom Land Niedersachsen anerkannte Wildtierstation geben. Wenn sich dann herauskristallisiert, dass die Tiere doch zu offen sind, müssen sie in Zoos oder Wildparks vermittelt werden.

"§ 45 Absatz 5) Abweichend von den Verboten des § 44 Absatz 1 Nummer 1 sowie den Besitzverboten ist es vorbehaltlich jagdrechtlicher Vorschriften ferner zulässig, verletzte, hilflose oder kranke Tiere aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen. Die Tiere sind unverzüglich freizulassen, sobald sie sich selbständig erhalten können. Im Übrigen sind sie an die von der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde bestimmte Stelle abzugeben. Handelt es sich um Tiere der streng geschützten Arten, so hat der Besitzer die Aufnahme des Tieres der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde zu melden. Diese kann die Herausgabe des aufgenommenen Tieres verlangen."

Das für Wildtierschutz zuständige NLWKN hat auf seiner Website deutlich gemacht, dass Wildtiere, die nicht mehr ausgewildert werden können - so etwas habe ich erlebt bei Füchsen, Rehen und Dammwild in meiner Zeit 2008/9 in der Wildtierhilfe -, gehen an Zoos usw.:

"Das Land Niedersachsen hat derzeit 22 ehrenamtlich arbeitende Betreuungsstationen nach § 45 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz anerkannt. Diese Stationen nehmen verletzt, krank oder hilflos aufgefundene Wildtiere auf, um sie gesund zu pflegen und anschließend wieder auszuwildern. Nicht wildbahntaugliche Tiere werden als Dauerleihgabe in Erhaltungszuchtprojekte vermittelt, an Zoologische Gärten abgegeben oder dienen in der Betreuungsstation der Öffentlichkeitsarbeit."

Da § 45 Abs. 5 auch für streng geschützte Wildtiere gilt, gilt natürlich auch für sie die "Zooregelung" von der Gesetzessystematik.

Als ich 2008/9 in der Wildtierstation Lüneburger Heide gelebt und gearbeitet habe, habe ich Füchse und Rehe groß gezogen und ausgewildert! Es gab ein paar wenige Tiere, die eben zu Menschen freundlich waren und die hat man dann in Wildparks gegeben. Das sieht man aber sehr sehr deutlich! Darum, wenn man denn glaubte, dass Kurti zu offen war, dann hätte er auch kein Problem gehabt in ein verünftiges Gehege zu kommen (mit Partnerin).

Es ist eine Sauerei, dass sie anscheinend nicht mal versuchen, die Welpen zu finden. Wie in dem von mir geteilten Aufsatz von Wolfsmonitor geschrieben, wäre es aus wissenschaftlicher Sicht schon wichtig die Welpen zu finden, damit man dann sagen kann, wer der Vater war. Ob vielleicht ein neuer Wolf in der Nähe ist. Oder ob es Inzest mit Kurti war oder ob der Vater die Tochter gedeckt hat.

1 Kommentar:

Iwano hat gesagt…

Ich denke, es besteht ein Zusammenhang zwischen dem Abschuß des besenderten Wolfes Kurti und seiner Schwester. Es war bekannt, dass sie trächtig ist und da auch sie besendert war, verstehe ich nicht, wie sie verloren gehen konnte und warum man nicht versucht hat , sie und die Welpen zu schützen. Denn ihr Bruder (oder Partner) fehlte, um sie zu schützen. Der Abschuß des Wolfes Kurti war unnötig, die Begründung dazu lächerlich und diente nur, um die Öffentlichkeit zu beruhigen . Wer für den Schutz dieser Wölfin und ihrer Jungen nicht gesorgt hat, hat sich schuldig gemacht an dem Schmerz und Elend dieser Tiere. Es sollten deshalb die näheren Umstände genauer untersucht werden.